bietet effektiven Schutz vor Hitze und UV-Strahlung, verbessert das Raumklima spürbar und senkt Energiekosten. Gleichzeitig sorgen sie für helle, blendfreie Räume sowie Langlebigkeit. Flexible Lösung für Büro, Gewerbe und Zuhause.
sowie Sichtschutz- & Dekorfolien sind perfekt geeignet um Privatsphären stilvoll zu schaffen, ob in Büro, Praxis oder für Zuhause.
ob nun Vollfolierung oder Teilbeschriftung, Auto oder Motorrad – es verleiht ihrem Fahrzeug einen individuellen Look, schützt den Lack und bietet eine flexible, langlebige Lösung für Design und Werbung.
ob nun Fotodrucke, Wetterfeste Outdoor-Drucke, Banner, Planen oder Großformatdruck bis 160cm Breite – Digitaldruck ermöglicht hochwertige, detailreiche Druckergebnisse mit brillanten Farben. Ideal für Werbetechnik, Beschriftung und individuelle Designs.
wir setzen ihre Wünsche um oder entwickeln komplette Designkonzepte für kreative, durchdachte Lösungen mit professioneller Wirkung und hoher Wiedererkennung. Ob Logo, Website oder Design für Firmenautos – Kreativität kennt keine Grenzen.
und Werbetafeln machen Ihr Unternehmen sichtbar und sorgen für einen starken ersten Eindruck. Ob Aluminium, Aluverbundplatten (Dibond) oder Acrylglas, wir halten für verschiedene Anwendungen die entsprechenden Materialien bereit.
bringt Ihr Design auf Kleidung und sorgt für einen professionellen, einheitlichen Auftritt. Individuell gestaltet, langlebig und ideal für Unternehmen, Teams und Events.
und Kunstdrucke verleihen Büros und betrieblichen Räumen eine besondere Atmosphäre. Individuell gestaltet entstehen hochwertige Unikate. Ob handgemalte Acrylbilder oder stilvolle Drucke.
Angaben gemäß § 5 ECG, § 14 UGB, § 63 GewO sowie Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz
Philipp Skop
PS Werbetechnik e.U.
Donaufelderstraße 93/3/6
1210 Wien
Österreich
FN514733k
UID: ATU 746 14 526
Gerichtsstand: Handelsgericht Wien
Inhaber: Philipp Skop
Telefon: +43 677 633 968 14
E-Mail: info@ps-werbetechnik.at
www.ps-werbetechnik.at
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Grafiken, Logos, Designs, Layouts, Fotografien, Videos sowie sämtliche gestalterischen Arbeiten, unterliegen dem Urheberrecht gemäß den Bestimmungen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, öffentlichen Wiedergabe und Zurverfügungstellung (§§ 14 ff UrhG), verbleiben – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – beim Inhaber dieser Website.
Nutzung von Websiteinhalten
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Leistungen im Bereich Werbetechnik / Design
Im Rahmen von Aufträgen erstellte Entwürfe, Layouts, Druckdaten, Beschriftungen, Folierungen, Logos und sonstige kreative Leistungen sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Mit vollständiger Bezahlung eines Auftrags wird dem Auftraggeber – sofern nicht anders vereinbart – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken im vereinbarten Umfang eingeräumt. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Weitergabe an Dritte, Bearbeitung oder Mehrfachverwendung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Referenzverwendung
Der Websitebetreiber ist berechtigt, erstellte Arbeiten (z. B. Drucksorten, Beschriftungen, Folierungen, Werbeanlagen) zu Zwecken der Eigenwerbung (insbesondere auf der Website, in sozialen Medien oder in Präsentationen) als Referenz abzubilden, sofern dem keine ausdrückliche anderslautende Vereinbarung mit dem Auftraggeber entgegensteht.
Fremdmaterial und Rechte Dritter
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Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG).
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Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch.
Kontakt Datenschutz: info@ps-werbetechnik.at
Beschwerderecht: Österreichische Datenschutzbehörde
§ 1 – Geltung
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen PS-Werbetechnik e.U. („Auftragnehmer") und dem Auftraggeber im Bereich Werbetechnik, insbesondere Gestaltung, Produktion und Montage.
Abweichende Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
§ 2 – Vertragsabschluss
Angebote sind unverbindlich.
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Terminabsprache oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Änderungen und Ergänzungen des Angebotes oder Auftrages durch den Auftraggeber können zu Preisänderungen führen sowie Terminverschiebung.
§ 3 – Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in EUR. B2B: netto zzgl. USt. B2C: brutto inkl. USt.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anzahlungen (bis zu 50 %) zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen (§ 456 UGB bzw. § 1000 ABGB). Zusätzlich können Mahnspesen verrechnet werden.
§ 4 – Leistung und Termine
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Die Leistung beginnt erst nach: Klärung aller Details, Vorliegen druckfähiger Daten, Freigabe durch den Auftraggeber, ggf. Zahlungseingang.
Verzögerungen durch den Auftraggeber oder höhere Gewalt führen zu angemessener Fristverlängerung und begründen keine Haftung.
§ 5 – Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Daten, Vorlagen und Freigaben rechtzeitig bereit.
Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 – Druckdaten und Freigabe
Der Auftraggeber haftet für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Daten.
Mit der Druckfreigabe bestätigt der Auftraggeber die vollständige Kontrolle (Inhalt, Layout, Maße, Rechtschreibung).
Nach Freigabe haftet der Auftragnehmer nicht für enthaltene Fehler.
§ 7 – Farbabweichungen und Toleranzen
Farbabweichungen zwischen Bildschirm und Druck sind technisch unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar.
Maßtoleranzen bis: ±3 mm (bis 1 m), ±5 mm (über 1 m), ±1 % bei Großformaten sind branchenüblich und zulässig.
§ 8 – Montagebedingungen
Der Auftraggeber hat geeignete Montagebedingungen sicherzustellen (Zugang, Strom, geeignete Untergründe).
Mehrkosten durch ungeeignete Bedingungen oder Wartezeiten werden gesondert verrechnet.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch: ungeeignete oder vorgeschädigte Untergründe, verdeckte Mängel, nicht fachgerechte Vorarbeiten Dritter.
§ 9 – Fahrzeug- und Folierungsarbeiten
Keine Haftung bei: vorgeschädigten oder nachlackierten Oberflächen, Fahrzeugen über 5 Jahre, unbekanntem Untergrund.
Staubeinschlüsse, minimale Blasen oder Kanten sind technisch nicht vollständig vermeidbar.
Pflegehinweise sind einzuhalten, andernfalls entfällt jede Gewährleistung.
§ 10 – Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
B2B: Gewährleistungsfrist wird – soweit zulässig – auf 12 Monate verkürzt.
Offensichtliche Mängel sind von Unternehmern binnen 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Keine Gewährleistung bei: falschen Kundendaten, unsachgemäßer Nutzung, äußeren Einflüssen.
§ 11 – Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei: Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden.
B2B: Keine Haftung für leichte Fahrlässigkeit (außer Kardinalpflichten). Haftung begrenzt auf Auftragswert. Kein Ersatz für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt unberührt.
§ 12 – Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern.
§ 13 – Stornierung und Rücktritt
Da die Leistungen des Auftragnehmers überwiegend nach Kundenspezifikation angefertigt werden, ist ein Rücktritt bzw. eine Stornierung nach Beginn der Produktion grundsätzlich ausgeschlossen.
Stornierungen vor Produktionsbeginn sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen. Diese beträgt in der Regel 10 % bis 30 % des vereinbarten Auftragswertes, abhängig vom bereits angefallenen Aufwand.
Nach Beginn der Produktion ist bei Stornierung durch den Auftraggeber der gesamte Auftragswert zu ersetzen, sofern die Leistung nicht mehr anderweitig verwertet werden kann.
Tritt der Auftraggeber unberechtigt vom Vertrag zurück oder verweigert die Abnahme, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadenersatz in Höhe des entstandenen Aufwands sowie des entgangenen Gewinns zu verlangen.
Kann eine Montage aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen (z. B. ungeeignete Untergründe, fehlende Voraussetzungen, nicht gewährleisteter Zugang), nicht durchgeführt werden, gilt dies als Stornierung.
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Durchführung der Arbeiten aufgrund unvorhersehbarer Umstände erheblich erschwert oder unmöglich ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu vergüten.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß § 11 FAGG bleibt unberührt. Für individuell angefertigte Waren besteht gemäß § 18 FAGG in der Regel kein Widerrufsrecht.
§ 14 – Gefahrenübergang
Beim Versand geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
§ 15 – Bonität und Rücktritt
Bei wesentlicher Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit kann der Auftragnehmer: Vorauszahlung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 16 – Geheimhaltung / Unterlagen
Angebote, Entwürfe und Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 17 – Urheberrecht
Alle Leistungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Keine Weitergabe, Bearbeitung oder Mehrfachnutzung ohne Zustimmung.
Der Auftraggeber haftet für die Rechtmäßigkeit der übermittelten Inhalte und hält den Auftragnehmer schad- und klaglos.
§ 18 – Referenznutzung
Der Websitebetreiber ist berechtigt, erstellte Arbeiten (z. B. Drucksorten, Beschriftungen, Folierungen, Werbeanlagen) zu Zwecken der Eigenwerbung (insbesondere auf der Website, in sozialen Medien oder in Präsentationen) als Referenz abzubilden, sofern dem keine ausdrückliche anderslautende Vereinbarung mit dem Auftraggeber entgegensteht.
§ 19 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 20 – Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB gültig.
„Werbetechnik aus einer Hand – geplant, produziert und montiert."
Hei, ich bin Philipp und Inhaber dieses Unternehmens.
Als ich mich damals für die Lehre als Werbetechniker entschied, ahnte ich noch nicht, dass ich mich in dieser Branche bereits mit knapp 23 Jahren etablieren werde.
Durch meine Erfahrung seit meiner Jugend in dieser Branche habe ich gelernt, mein Können auch schnell umzusetzen, ohne dass mir mein Perfektionismus im Weg steht.
Nun gibt es mein Unternehmen bereits seit 2019, und jedes Jahr bin ich mehr darin bestrebt, meine Qualität und Zielstrebigkeit in meinen Jobs und Projekten einfließen zu lassen, um jeden Kunden bestmöglich und gewissenhaft zu betreuen – direkt. Persönlich. Ohne Umwege.